Vor-Ort-Energieberatung / iSFP
Vor-Ort-Energieberatung / iSFP
Die Energieberatung vor Ort (Vor-Ort-Beratung) mit Erstellugn eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann in Anspruch genommen werden von:
Die VOB umfasst u.a. folgende Leistungen:
Energieberatung 'Vor-Ort' ist durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) förderfähig (derzeit 80 % der Kosten)
--> Die BAFA Vorort-Beratung darf nur durch einen von dem BAFA zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden.
Energieberatung im Mittelstand (KMU)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die
Nicht antragsberechtigt sind jedoch insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.
Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme siehe den Leitfaden der EU zur KMU Definition.
Art und Höhe der Förderungen:
Wir freuen uns auf Ihre Verbindungsaufnahme und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Energieberatung für Baudenkmale
Seit 2012 gibt es Energieberater, die sich für die Arbeit mit denkmalgeschützter Bausubstanz besonders qualifiziert haben. Einen solchen „Energieberater für Baudenkmale“ finden Sie auf der Bundesliste der Energieexperten: www.energie-effizienz-experten.de.
Gerne können Sie uns als zertifizierte Energieberater gem. WTA für Wohn- und Nichtwohngebäude Denkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz auch direkt über unser Kontaktformular anfragen.
Nähere Informationen zu einem möglichen Projektablauf finden Sie unter weitere Informationen.