Baudenkmal



Meilensteine Projektablauf Baudenkmal

Energieberatung & energetische Sanierung im Baudenkmal

Energetische Sanierung im Baudenkmal - wie läuft das ab?
Eine Orientierung an den nachfolgenden Meilensteinen eines Projektverlaufs kann Ihnen helfen, unnötige Wege und Kosten zu vermeiden und möglichst schnell und reibungslos zum Ziel zu kommen.

1. Bestandsaufnahme Denkmal

Tragen Sie die Informationen zu Ihrem Gebäude zusammen. Weitere Angaben können durch die Untere Denkmalschutzbehörde und von Planern und Handwerkern ergänzt werden.

2. Frühe Kommunikation

Kontaktieren Sie frühzeitig die Untere Denkmalschutzbehörde. Diese bewertet, ob und welche Bestandteile und Merkmale des Gebäudes
unter Denkmalschutz stehen (Denkmalbewertung). Diese Bewertung ist für das weitere Vorgehen von großer Bedeutung, weil Sie hier Hinweise bezüglich der Möglichkeiten und Grenzen von Maßnahmen in der denkmalgeschützten Substanz erhalten.

3. Professionelle Analyse

Grundlage für die energetische Ertüchtigung eines Gebäudes sollte immer eine qualifizierte bautechnische und bauphysikalische Untersuchung der vorhandenen Bausubstanz sein. Beauftragen Sie hierzu Architekten, die sich sowohl mit Denkmalschutz als auch mit Energieeffizienz auskennen, wie beispielsweise die „Energieberater für Baudenkmale“. Stellen Sie dem Planer Ihre „Bestandsaufnahme Denkmal“ und die Hinweise der Denkmalbewertung von Anfang an zur Verfügung.

4. Konzept

Formulieren Sie zusammen mit Ihrem Energieberater, welche Ziele Sie mit einer Sanierung verfolgen, und lassen Sie sich darüber aufklären, welche Möglichkeiten bestehen und wie umfangreich die notwendigen Maßnahmen
sind. Auf dieser Basis können Sanierungsvarianten und ihre Konsequenzen verglichen, ausgewählt und passende Sanierungskonzepte vorgeschlagen werden. Neben einer Sanierung „in einem Zuge“ kann dies auch ein Sanierungsfahrplan in kleineren Sanierungsschritten bedeuten, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse der nächsten Jahre eingeht.

5. Abstimmung

Die erarbeiteten Vorschläge sind zwischen Ihnen, den Planern, der Denkmalschutzbehörde und bei baulichen Maßnahmen gegebenenfalls der Bauaufsicht abzustimmen. Vereinbaren Sie dazu einen gemeinsamen Termin.

6. Kostenschätzung

Nach dieser Abstimmung stellt der Energieberater für Sie die zu erwartenden Kosten für die Umsetzung zusammen und bewertet anhand der prognostizierten Einsparung und der aktuellen Fördermöglichkeiten, gegebenenfalls mit steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, die Wirtschaftlichkeit. Das zeigt Ihnen, welche Maßnahmen für Sie und
Ihr Gebäude sinnvoll sind.

7. Entscheidung

Auf Basis der vorangegangenen Schritte können Sie nun entscheiden, was für Ihr Gebäude sinnvoll und verträglich umsetzbar ist.

8. Genehmigungsplanung

Es kann nun mit der detaillierten Maßnahmenplanung begonnen werden. Oft liegen keine oder nur grobe Zeichnungen des Gebäudes vor. Genaue Pläne werden erstellt und die Sanierungsmaßnahmen eingezeichnet. Für wichtige Punkte werden Detailzeichnungen angefertigt. Mit diesen Plänen kann die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde eingeholt und bei Bedarf der Bauantrag gestellt werden. Die Behörde prüft diese Unterlagen und erteilt die Genehmigung, wenn die beantragten Maßnahmen den getroffenen Abstimmungen entsprechen.

Die Unterlagen können außerdem für Förderanträge genutzt werden, welche bei vielen Förderprogrammen vor Beauftragung der Arbeiten eingereicht werden müssen.

9. Ausschreibung

Auf Grundlage der genehmigten Pläne können die geplanten Baumaßnahmen ausgeschrieben werden. Es ist empfehlenswert, mehrere Angebote einzuholen. Um wirklich vergleichen zu können, ist darauf zu achten, dass alle Firmen dieselben Leistungen anbieten. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung vor allem auch die Fachkunde und Erfahrung der Firmen. Lassen Sie sich hierzu am besten die Referenzen zeigen. Wenn Sie die Firmen beauftragt haben, kann der Bau beginnen.

10. Umsetzung

Auch wenn die Firmen renommiert, zuverlässig und mit Denkmalsanierungen erfahren sind, wird dringend eine mit historischer Bausubstanz vertraute Fachbauleitung empfohlen. Sie kontrolliert die Qualität der Leistung, überwacht den zeitlichen Ablauf, koordiniert die verschiedenen Firmen, prüft die Arbeitsergebnisse und Abrechnungen
und dokumentiert die Maßnahmen. Zusätzlich beaufsichtigt die Bauleitung die Einhaltung der Anforderungen des Denkmalschutzes und unterstützt Sie bei der Einbindung der Denkmalpflege in der Bauphase. Werden Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen, ist eine Fachbauleitung zudem vorgeschrieben. Dies gilt in der Regel auch bei Maßnahmen mit erhöhtem denkmalpflegerischem Schwierigkeitsgrad.


Hinweis:  Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per Mail an info(at)planungsteam-bauen.de widerrufen.