Das 10.000-Häuser-Programm wird mit den Programmteilen EnergieSystemHaus und Heizungstausch-Plus ab Anfang April 2017 wieder aufgenommen.
Wiederaufnahme des Bayerischen 10.000-Häuser-Programms
Nach dem vorübergehenden Antragsstopp im November 2016 wird das
10.000-Häuser-Programm mit seinen beiden Programmteilen
EnergieSystemHaus und Heizungstausch-Plus voraussichtlich Anfang April
2017 wieder aufgenommen. Antragsteller können dann zwar sofort nach der
elektronischen Antragstellung die Bauausführung beauftragen, der
zugehörige Förderbescheid kann aber voraussichtlich erst 2018 zugestellt
werden. Entsprechend kann sich auch die Auszahlung des Förderbetrags
verzögern.
Mit dem Neustart werden auch die Förderrichtlinien überarbeitet. Die wesentlichen Änderungen werden sein:
Programmteil EnergieSystemHaus
•
Die Zahl der Förderfälle ist auf 1.300 (2017) und voraussichtlich
1.700 (2018) begrenzt. Die noch verfügbaren Anträge werden durch einen
Zähler auf der Antragsplattform angezeigt.
• Beim TechnikBonus
werden künftig auch besonders effiziente Luft-Wasser-Wärmepumpen
gefördert, ohne dass eine Kombination mit einer PV-Anlage notwendig
wäre.
• Der TechnikBonus wird um die Förderung von
"Gemeinschaftslösungen" erweitert (gemeinschaftliche Nutzung eines
Heiz-/Speicher-Systems durch mehrere Ein- oder Zweifamilienhäuser).
•
Die energetischen Anforderungen für den EnergieeffizienzBonus werden
im Neubau erhöht. Für den spezifischen Heizwärmebedarf in den beiden
Effizienzstufen wird je nach Berechnungsverfahren (PHPP/EnEV) ein
unterschiedlicher Wert gefordert: 30/20 kWh/m²a für das 2-Liter-Haus und
15/10 kWh/m²a für das 1-Liter-Haus.
• Im Neubau wird der EnergieeffizienzBonus statt pro Wohneinheit nur noch einmal pro Wohngebäude gewährt.
•
Beim EnergieeffizienzBonus wird außerdem im Neubau die Förderhöhe für
das 2-Liter-Haus auf 3.000 € festgesetzt. Für das 1-Liter-Haus bleibt
sie unverändert.
• Bei der Altbausanierung bleiben die Konditionen unverändert
Programmteil Heizungstausch-Plus
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Der Programmteil wird um die zwei Fördertatbestände Lüftungsanlagen
und PV-Stromspeicher erweitert und in "Heizungstausch-Plus" umbenannt.
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Der bisherige Fördertatbestand Heizungstausch wird um die Förderung
von energiewirtschaftlich sinnvollen Varianten von Wärmepumpen
erweitert.
• Der HeizanlagenBonus für Öl- und Gasheizungen wird auf 500 € gesenkt.
• Künftig wird ein vorzeitiger Maßnahmebeginn nach elektronischer Antragstellung möglich sein.
• Die Zahl der Förderfälle wird für 2017 auf 5.000 festgesetzt.
Über die genauen Bestimmungen können Sie sich auf der Programmseite www.energiebonus.bayern informieren.