Seit dem 01.01.19 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen.
Klimaschutzprojekte im kommunalen Umfeld – Kommunalrichtlinie
Ab dem 1. Januar 2019 gibt es für Kommunen und Akteure aus dem kommunalen Umfeld neue Fördermöglichkeiten zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen. Das Bundesumweltministerium hat dazu eine neue Fassung der Kommunalrichtlinie mit überarbeiteten und neuen Förderschwerpunkten veröffentlicht. In Ergänzung zur Richtlinie finden Sie erläuternde Informationen zu allen Förderschwerpunkten in den bereitgestellten Hinweisblättern.
Zuwendungen können für folgende Förderschwerpunkte beantragt werden:
Strategische Förderschwerpunkte:
2.1 Fokusberatung Klimaschutz
2.2 Energiemanagementsysteme
2.3 Umweltmanagementsysteme
2.4 Energiesparmodelle
2.5 Kommunale Netzwerke
2.6 Potenzialstudien
2.7 Klimaschutzkonzepte und Klimaschutzmanagement
Investive Förderschwerpunkte:
2.8 Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen
2.9 Hocheffiziente Innen- und Hallenbeleuchtung
2.10 Raumlufttechnische Anlagen
2.11 Nachhaltige Mobilität
2.12 Abfallentsorgung
2.13 Kläranlagen
2.14 Trinkwasserversorgung
2.15 Rechenzentren
2.16 Weitere investive Maßnahmen für den Klimaschutz
Quelle: www.ptj.de/projektfoerderung/nationale-klimaschutzinitiative/kommunalrichtlinie
Hocheffiziente Außen- und Straßenbeleuchtung sowie Lichtsignalanlagen
Eckdaten
AUSSENBELEUCHTUNG
20 % bei 50 % CO2-Einsparung 25 % bei 50 % CO2-Einsparung mit Technik zur adaptiven Anpassung
Förderfenster Antragstellung:
• • 01.01. - 31.03.
• • 01.07. - 30.09.
In den Jahren: 2019 - 2022
Finanzschwache Kommunen erhalten bei 50 % CO2-Einsparung eine höhere Förderquote in Höhe von:
• • 25 % des Investitionsvolumens mit zeit- und präsenzabhängiger Beleuchtung
• • 30 % des Investitionsvolumens mit adaptiver Schaltung der Beleuchtung
• • Mindestbetrag Fördersumme: 5.000 €
• • Mindestbetrag Projektgröße Außenbeleuchtung: 25.000 €, 20.000 € bzw.16.667