KfW-Programme und die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit



Ab 1. Oktober wird bei den KfW-Haussanierungsförderprogrammen wieder die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit von vier auf 12 Monate verlängert.

Somit haben Modernisierer wieder mehr Zeit, ohne zusätzlichen Provisionen zahlen zu müssen. Zudem steigt auch beim Wohneigentumsprogramm 124 der maximale Kreditbetrag deutlich.

Wichtigste Änderungen

Die Verlängerung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von 4 auf 12 Monate ab dem 01.10.2019 gilt für folgende Programme:

  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
  • KfW-Wohneigentumsprogramm (124/134)

Somit gelten nun die selben Fristen bei Kreditvariante und Ergänzungskredit wie bei den KfW-Programmen 151 bis 153. Diese wurden bereits zum 1. Juni wieder erhöht.