Neue Kälte-Klima-Richtlinie: Bei der Förderung von CO2-Kälteanlagen entfallen die Einschränkung auf Booster, was den Einsatz attraktiver macht.
BAFA: Wichtige Änderung in der Kälte-Klima-Richtlinie
Wie BIV, VDKF und ZVKKW melden, wurde eine Änderung der neuen
BAFA-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie betrifft die
Förderung von CO2-Kälteanlagen.
Nach der Kälte-Klima-Richtlinie (Richtlinie zur Förderung von
Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in
stationären und Fahrzeug-Anwendungen im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative) vom 19. Dezember 2018 werden stationäre Kälte-
und Klimaanlagen sowie Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und
Schienenfahrzeugen gefördert.
Die BAFA Richtlinie ist am 31. Januar in einer überarbeiteten
Fassung im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Neben diversen
Korrekturen wurde eine sehr wichtige Änderung für das
Kälteanlagenbauerhandwerk vorgenommen:
Es wurde bei der Förderung von
CO2-Kälteanlagen die Einschränkung auf ausschließlich Booster-Anlagen
aufgehoben, was den Einsatz dieser Anlagen für Gewerbe- und
Industriekunden wesentlich attraktiver macht.
Gemäß BAFA werden die Interpretationen der Richtlinie weiterbearbeitet.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für
die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse
zuständig. Auf der Homepage des BAFA (www.bafa.de) erfahren Sie mehr
über die Fördertatbestände, das Antrags- und Förderverfahren sowie die
rechtlichen Grundlagen