BEG-Neubauförderung nur noch mit Nachhaltigkeitszertifikat QNG



Seit April 2022 werden über die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) nur noch Neubauten gefördert, die erstens dem Effizienzhaus-Standard EH40 entsprechen und die zweitens eine sogenannte Nachhaltigkeitsklasse erreichen.

Was ist das QNG? Ein Überblick

Das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ QNG ist ein staatliches Gütesiegel für Gebäude, das durch das seinerzeit für das Bauwesen zuständige Bundesministerium des Innern 2021 eingeführt wurde. Aktuell ist das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) der Siegelgeber für das QNG.
QNG ist kein Bewertungssystem, es definiert Anforderungen an Nachhaltigkeitsbewertungen

Hervorzuheben ist, dass das QNG-System selbst kein Prüfprogramm oder Bewertungssystem im Sinne anderer Programme wie DGNB (Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen), NaWoh (Nachhaltigkeit im Wohnungsbau), BNB (Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen), BNK (Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnungsbau) etc. ist. Das QNG baut auf bestehenden Nachhaltigkeitsbewertungssystemen auf und legt die Anforderungen und Kriterien fest, die diese erfüllen müssen. Das QNG bildet also den inhaltlichen und prozessualen Rahmen, dem ein Nachhaltigkeitsbewertungssystem und dessen Anbieter entsprechen müssen. Ob dies so ist, wird durch die Deutsche Akkreditierungsstelle DAkkS überprüft. Hier wird die Akkreditierung ausgesprochen, die für eine Registrierung beim QNG-Siegelgeber notwendig ist.

Wie kommt man an die Klasse EH40 NH und damit an die Förderung?

Um an die Förderung für ein Neubauprojekt zu kommen, muss neben dem Nachweis der Energiebilanz der Nachweis einer „nachhaltigen Bauweise“ erbracht werden. Letzteres geschieht über eine NH-Zertifizierung. Es sind also ein bei der dena gelisteter Energieeffizienz-Experte und ein Nachhaltigkeits-Konformitätsprüfer notwendig, um die Fördermittel erfolgreich beantragen zu können. Der Ablauf der Beantragung lässt sich wie folgt zusammenfassen:

1. Der Energieeffizienz-Experte kann und muss nach wie vor die Bestätigung für die Einhaltung der EH40-Anforderungen auf Basis der Energiebilanzierung erstellen. Dabei wählt er die NH-QNG-Zertifizierung aus.

2. Der Bauherr meldet dann (gemeinsam mit seinem Architekten) das Bauvorhaben zur Nachhaltigkeits-Zertifizierung bei einer für das QNG zugelassenen Zertifizierungsstelle an. Dies sind aktuell die für das QNG registrierten Systemanbieter (DGNB, NaWoh, Steinbeis-Institut, BiRN, etc).

3. Dort wird der Auditor beziehungsweise. Konformitätsprüfer ausgewählt und zugeteilt. Dieser schätzt das Projekt vorab ein, hinsichtlich der Chancen, die erforderlichen Nachhaltigkeitsanforderungen zu erfüllen und betreut dann den weiteren Verlauf der Zertifizierung.

4. Danach kann der KfW-Antrag vor Baubeginn gestellt werden.

5. Die Bestätigung der NH-Klasse erfolgt erst nach Abschluss des Bauvorhabens. Hierfür sind zwei Zertifikate notwendig, die durch die in Punkt 2.) erwähnte Zertifizierungsstelle vergeben werden:

a) Erstens das Zertifikat „System“. Dieses erhält der Bauherr, wenn sein Bauvorhaben durch ein im QNG registriertes Nachhaltigkeitsbewertungssystem (DGNB, NaWoh, BNB, BNK, etc.) zertifiziert worden ist. Damit gelten die sogenannten „allgemeinen“ Anforderungen des QNG als erfüllt.
b) Zweitens das Zertifikat „QNG“. Dieses erhält der Bauherr, wenn die sogenannten „besonderen“ Anforderungen des QNG erfüllt wurden. Diese sind im QNG-Handbuch dargestellt (Anlage 3 des Handbuchs „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“). Hier sind definierte Grenzwerte einzuhalten. Bei der Erfüllung der besonderen Anforderungen wird zwischen den Anforderungsniveaus PLUS und PREMIUM unterschieden.


Welche Bewertungssysteme sind für das QNG registriert?

Das QNG ist, wie erwähnt, kein Nachhaltigkeitsbewertungssystem. Es nimmt stattdessen Bezug auf andere Systeme, wie

DGNB: Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen
NaWoh: Nachhaltigkeit im Wohnungsbau
BNB: Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
BNK: Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnungsbau

Wer vergibt das QNG?

Das Qualitätssiegel darf nur durch Zertifizierungsstellen vergeben werden, die eine Akkreditierung durch die DAkkS nachweisen und aufrechterhalten. Die Zertifizierungsstellen sind aktuell i.d.R. die Systemanbieter selbst oder Institutionen mit der Lizenz, ein registriertes Bewertungssystem anzubieten. Die Zertifizierungsstellen überprüfen die erreichten Qualitäten nach Fertigstellung des Bauvorhabens und bestätigen die Erfüllung der QNG-Anforderungen.

Hierfür werden sie durch die Antragsteller (zum Beispiel Bauherren) beauftragt und sind für die technisch-operative Abwicklung der Prüfung der Voraussetzungen und für die Vergabe des Qualitätssiegels und dessen Zuerkennung zuständig. Die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen im BBSR führt eine öffentlich zugängliche Liste der akkreditierten Zertifizierungsstellen. Bislang als Zertifizierungsstellen registriert sind:

Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen DGNB (Zertifizierung nach eigenem System)
Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e.V. NaWoh (Zertifizierung nach eigenem System)
Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH BiRN (Zertifizierung nach BNK)
Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft (Zertifizierung nach BNB)

Mit der Registrierung weiterer Bewertungssysteme für das QNG können künftig auch weitere Zertifizierungsstellen hinzukommen.

Sind Nachhaltigkeitsexperten einzubeziehen?

Nach den Bedingungen des Programms muss ein Nachhaltigkeitsexperte den Antragsteller bei der Aufstellung einer Qualitätssicherungsvereinbarung zur Erzielung von QNG-PLUS oder QNG-PREMIUM unterstützen und die Erfolgsaussichten des beantragten Zertifizierungsverfahrens schriftlich gegenüber der Bewilligungsbehörde des jeweiligen Förderprogramms bewerten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Quellen: DAB, BMWSB