Die BEG-Richtline zur Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) soll vor Weihnachten vom Haushaltsauschuss beschlossen werden.
Die BEG-Richtline zur Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM) soll am
18.12.2023 vom Haushaltsauschuss beschlossen und noch in diesem Jahr im
Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Wie bereits beschrieben (siehe
unten), wird die beim Wohnungsgipfel beschlossene Ausweitung der
Förderung zurückgenommen.
Nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie
soll es möglich sein, mit Maßnahmen zur Heizungsförderung zu beginnen
und den Antrag nachzuholen, sobald eine Antragsstellung bei der KfW
möglich ist.
Durch die heutige Verabschiedung des geänderten Haushaltes für 2023 ist die Haushaltssperre aufgehoben. Die gestoppten Förderprogramme (z.B. zur Energieberatung) sollen kurzfristig wieder starten.
Wichtiger Hinweis: Es können bis zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger noch Änderungen erfolgen!
Quelle: Öko-Zentrum