Konzept zur neuen Förderung von Heizungsanlagen
Zusammen mit der 65%-EE-Pflicht soll zum 1.1.2024 eine neue Förderung für den Austausch von Heizungsanlagen eingeführt werden, die in der Beschlussempfehlung des Ausschusses vom 5.7.2023 (ab Seite 6) beschrieben wird.
Alle im Bestand möglichen und dem neuen § 71 GEG entsprechenden Heizungsanlagen sollen darin gefördert werden. Verbrennungsheizungen für Gas und Öl sollen weiterhin nicht gefördert werden. Bei Heizungsanlagen zur Verbrennung von Wasserstoff sollen nur die zusätzlichen Kosten für die "H2-Readiness" der Anlage förderfähig sein.
Die neue Förderung, die - wie bisher - von allen privaten Hauseigentümern, Vermietern, Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Kommunen sowie Contractoren genutzt werden kann, besteht aus:
Die maximal förderfähigen Investitionskosten liegen für den Heizungstausch bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus. Bei Mehrparteienhäusern liegen die maximal förderfähigen Kosten bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, für die 2.-6. Wohneinheit bei je 10.000 Euro, ab der 7. Wohneinheit 3.000 Euro je Wohneinheit.
Diese Regelung soll auch bei Wohnungseigentümergemeinschaften entsprechend anzuwenden sein. Bei Nichtwohngebäuden sollen ähnliche Grenzen nach der Quadratmeterzahl gelten.
Die bestehende Förderung für Gebäude-Effizienzmaßnahmen (wie beispielsweise Fenstertausch, Dämmung, Anlagentechnik) von 15 % sowie von weiteren 5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSPF) bleibt erhalten. Allerdings werden für die Effizienzmaßnahmen nur dann noch die bisherigen förderfähigen Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit gewährt, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Liegt kein iSFP vor, sinken die förderfähigen Kosten der Effizienzmaßnahmen auf 30.000 Euro pro Wohneinheit - jeweils zusätzlich zu den förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch.
Die Zuschussförderung für Effizienzmaßnahmen kann zusammen mit einer Zuschussförderung für den Heizungsaustausch beantragt werden, sowie auch separat davon.
Zusätzlich zu den Investitionskostenzuschüssen sollen zinsvergünstigte Kredite mit langen Laufzeiten und Tilgungszuschüsse für Heizungstausch oder Effizienzmaßnahmen angeboten werden. Diese stehen allen Bürgerinnen und Bürger bis zu einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 90.000 Euro zur Verfügung.
Diese Kredite sollen möglichst allen Menschen offenstehen, die bspw. aufgrund von Alter oder Einkommen auf dem regulären Finanzmarkt keine Kredite erhalten würden. Der Bund stellt dafür die Übernahme des Ausfallrisikos sicher.
Quelle: Öko-Zentrum