Förderung von klimafreundlichen Aktivitäten in Anlehnung an die EU-Taxonomie - Förderkredit ab 1,03 % effektivem Jahreszins
Das Wichtigste in Kürze
Mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen.
Die Förderung erfolgt über zinsgünstige Darlehen in Verbindung mit einem Klimazuschuss.
Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung, den Erwerb sowie die Modernisierung von Anlagen:
Die KfW schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe entnehmen.
Wen fördert die KfW?Folgende in- und ausländische Antragsteller mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro:
Kreditbetrag und Auszahlung
Klimazuschuss
Der Klimazuschuss stellt ein befristetes Angebot der KfW dar. Die Höhe des maximalen Klimazuschusses variiert. Es gilt der zum Zeitpunkt der Zusage aktuelle Klimazuschuss.
Laufzeiten und Zinsbindung
Ihren individuellen Zinssatz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten.
Informationen zu Laufzeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht .
Bei Beantragung des Klimazuschusses beträgt die Mindestlaufzeit des Darlehens 5 Jahre .
Rückzahlung
Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan mit unserem Tilgungsrechner .
Sicherheiten
Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.
Beihilferechtliche Regelungen
Mit diesem Förderprodukt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit und, sofern von Ihnen beantragt, einen Klimazuschuss. Zinsverbilligungen und Zuschüsse gelten als Subventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.
Alternativ wird ein beihilfefreier Zinssatz ohne Zuschuss angeboten.
Informationen zu Beihilfen im Detail (PDF, 724 KB, nicht barrierefrei)
Wie hoch Ihre Subvention für die Zinsverbilligung ist, können Sie mit dem Subventionswertrechner vorab berechnen.
Bitte beachten Sie: Für Subventionen gelten Höchstwerte, die Sie nicht überschreiten dürfen.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen möglich.
Für Anlagen zur Stromerzeugung (zum Beispiel Photovoltaik, Windkraftanlagen, KWK-Anlagen) ist die gleichzeitige Inanspruchnahme einer KfW-Förderung und einer staatlichen Förderung in Gestalt einer Einspeisevergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, für dieselben förderfähigen Kosten nicht möglich.