KfW Klimaschutzoffensive für den Mittelstand



Förderung von klimafreundlichen Aktivitäten in Anlehnung an die EU-Taxonomie - Förderkredit ab 1,03 % effektivem Jahreszins

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderkredit ab 1,03 % effektivem Jahreszins
  • Bis zu 25 Mio. Euro Kreditbetrag
  • Für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen in der EU
  • Für mittelständische Unternehmen und Freiberufler
Was fördert die KfW?

Mit der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand fördert die KfW Investitionen in Maßnahmen zur Verringerung, Vermeidung und Abbau von Treibhausgasemissionen um die mittelständischen Unternehmen an die kommende EU-Taxonomie   für klimafreundliche Aktivitäten heranzuführen.

Die Förderung erfolgt über zins­günstige Dar­lehen in Ver­bindung mit einem Klima­zuschuss.

Förder­fähig sind Investitionen in die Er­richtung, den Er­werb sowie die Modernisierung von Anlagen:

  • Herstellung klima­freundlicher Technologien, Produkte und Schlüssel­komponenten
  • Klimafreundliche Produktions­verfahren
  • Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Erneuerbaren Energien
  • Stromverteilnetze und Erzeugung von Strom, Wärme und Kälte aus Abwärme und Gas
  • Verteil­netze Abwärme­nutzung und Fern­wärme/-kälte
  • Energie­speicher
  • Herstellung von Bio­masse, Bio­gas und Bio­kraft­stoffen
  • Wasser-, Abwasser- und Abfall­management
  • Kohlen­stoff­dioxid Transport/Speicherung
  • Nach­haltige Mobilität
  • Die beantragten Maß­nahmen müssen die technischen Anforderungen gemäß der Anlage zum Merkblatt „Technische Mindestanforderungen Klima­schutz­offensive für den Mittel­stand“ (Bestellnummer 600 000 4603) erfüllen.

Die KfW schließt bestimmte Vor­haben generell von einer Finan­zierung aus oder gibt einzu­haltende Bedingungen vor. Details können Sie der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe ent­nehmen.

Wen fördert die KfW?

Folgende in- und ausländische Antrag­steller mit einem Jahres­umsatz von maximal 500 Millionen Euro:

  • Unter­nehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privat­besitz befinden
  • Kommunale Unternehmen
  • Einzelunternehmer oder Freiberufler
  • Für Vorhaben im EU-Ausland: Unter­nehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzel­unternehmer oder Frei­berufler mit Sitz in Deutschland,Tochter­gesellschaften deutscher Unter­nehmen und Joint Ventures mit maß­geblicher deutscher Beteiligung
Konditionen

Kreditbetrag und Auszahlung

  • Bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Bis zu 100 % der förder­fähigen Investitionskosten
  • Die Auszahlung erfolgt zu 100% des zugesagten Betrags
  • Der Betrag ist in einer Summe oder in Teilen abrufbar
  • Die Abruffrist beträgt 12 Monate nach Zusage und kann um maximal 24 Monate ver­längert werden
  • Bereitstellungsprovision 0,15 % pro Monat beginnend 6 Monate und 2 Bank­arbeits­tage nach Zusage

Klimazuschuss

Der Klimazuschuss stellt ein befristetes Angebot der KfW dar. Die Höhe des maximalen Klimazuschusses variiert. Es gilt der zum Zeitpunkt der Zusage aktuelle Klimazuschuss.

  • Aktuell bis zu 6% des zugesagten Kreditbetrags
  • Nur in Verbindung mit dem Kredit erhältlich
  • Separate Beantragung über Ihren Finanzierungspartner

Laufzeiten und Zinsbindung

Ihren individuellen Zins­satz ermittelt Ihre Bank anhand Ihrer wirtschaft­lichen Verhält­nisse und der Qualität Ihrer Sicher­heiten.

Informationen zu Lauf­zeiten und Zinsen entnehmen Sie bitte der Konditionenübersicht .

Bei Beantragung des Klima­zuschusses beträgt die Mindest­laufzeit des Darlehens 5 Jahre .

Rückzahlung

  • Während der tilgungs­freien Zeit zahlen Sie nur Zinsen – danach gleich hohe viertel­jährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kredit­betrag.
  • Sie können Ihren Kredit ganz oder teilweise außerplanmäßig tilgen – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung   . Bei Beantragung des Klima­zuschusses ist eine außerplan­mäßige Tilgung in den ersten 5 Jahren nach Voll­auszahlung des Kredits aus­geschlossen.
  • Die Rückzahlung erfolgt über Ihre Bank.

Berechnen Sie die Höhe der Raten und den Tilgungsplan   mit unserem Tilgungsrechner .

Sicherheiten

Art und Höhe der Sicherheiten vereinbaren Sie mit Ihrer Bank.

Beihilferechtliche Regelungen

Mit diesem Förderprodukt erhalten Sie einen zinsverbilligten Kredit und, sofern von Ihnen beantragt, einen Klimazuschuss. Zins­verbilligungen und Zuschüsse gelten als Sub­ventionen, die im EU-Sprachgebrauch als Beihilfen bezeichnet werden.

Alternativ wird ein beihilfefreier Zinssatz ohne Zuschuss angeboten.

Informationen zu Beihilfen im Detail   (PDF, 724 KB, nicht barrierefrei)

Wie hoch Ihre Subvention für die Zinsverbilligung ist, können Sie mit dem Subventionswertrechner vorab berechnen.
Bitte beachten Sie: Für Subventionen gelten Höchst­werte, die Sie nicht über­schreiten dürfen.

Kombination mit anderen Fördermitteln

Die Kombination mit anderen öffentlichen Förder­mitteln (Kredite, Zulagen und Zuschüsse) ist unter Beachtung der EU-Beihilfe­grenzen möglich.

Für Anlagen zur Strom­erzeugung (zum Beispiel Photo­voltaik, Windkraft­anlagen, KWK-Anlagen) ist die gleich­zeitige Inanspruch­nahme einer KfW-Förderung und einer staat­lichen Förderung in Gestalt einer Einspeise­vergütung, zum Beispiel nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder dem Kraft-Wärme-Kopplungs­gesetz, für dieselben förder­fähigen Kosten nicht möglich.