Geplante Änderungen - Eckpunktepapier zum GMG (Nachfolger GEG)
Aus gegebenem Anlass möchten wir Sie über das aktuelle Eckpunktepapier zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) informieren:
Das vorgestern vorgelegte Eckpunktepapier zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz stellt Begriffe wie Freiheit, Planungssicherheit und Technologieoffenheit in den Mittelpunkt. Nach Auswertung der bislang bekannten Inhalte ergeben sich jedoch zahlreiche fachliche und strukturelle Fragen, die für die Bürgerinnen und Bürger und ganze Wirtschafts- und Branchenzweige bedeutend sind bzw. existentiell bedrohend sein können.
Gas- und Ölheizungen wieder möglich
Nach dem vorgestern veröffentlichten Eckdatenpapier sollen fossile Heizsysteme wieder in Neubau und Bestand gestattet werden. Ab 01.01.2029 ist eine sogenannte "Bio-Treppe" vorgesehen- Teile des fossilen Brennstoffs sollen demnach mit zunehmenden Anteilen CO2-neutraler Brennstoffe ersetzt werden ("Bio-Treppe"). Gestartet wird mit 10 % (bisherige Beimischungspflicht aus §71 Absatz 9 GEG ist ambitionierter (15 % ab 2029, 30 % ab 2035 und 60 % ab 2040). Den weiteren Anstieg bis 2040 will man in drei Schritten festlegen. Planungssicherheit besteht dadurch langfristig nicht. Vor dem Hintergrund der aktuell begrenzten Verfügbarkeit und der zu erwartenden Kosten dieser Energieträger stellt sich die Frage nach der praktischen Umsetzbarkeit. Zusätzlich bleibt der nationale sowie perspektivisch europäische CO₂-Preis ein relevanter wirtschaftlicher Faktor für Betreiber fossiler Anlagen.
Europarechtlicher Kontext
Zugleich wird betont, dass an den bestehenden Klimaschutzzielen festgehalten wird. Spätestens ab 2045 dürfen fossile Heizungen nicht mehr betrieben werden. Für neu installierte Anlagen ergibt sich daraus - abhängig vom Einbauzeitpunkt - eine potenziell deutlich verkürzte wirtschaftliche Nutzungsdauer. In Bezug auf die Einhaltung und Implementierung der europäischen Vorgaben kann man mit den bisher bekannten Eckdaten vermuten, dass es aus Brüssel mit einem Strafmandat für Deutschland hagelt.
Kommunale Wärmeplanung
Viele Kommunen haben auf Grundlage der geltenden Gesetzeslage mit hohem personellem und finanziellem Aufwand Wärmepläne erarbeitet oder befinden sich mitten im Prozess. In den bislang veröffentlichten Eckpunkten finden sich nur begrenzte Aussagen dazu, wie diese Planungen künftig eingebunden oder weiterentwickelt werden sollen. Hier besteht Klärungsbedarf, um Doppelstrukturen oder Planungsunsicherheiten zu vermeiden und die bereits geleistete Arbeit der Kommunen zu sichern.
Begriff der Technologieoffenheit
Das Eckpunktepapier betont erneut das Prinzip der Technologieoffenheit. Für uns stellt sich bei dem begriff die Frage: "Wenn es eine brauchbare und bezahlbare (weitere) Technologie gäbe, warum wir sie nicht direkt in den Katalog mit aufgenommen / benannt?"
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Immerhin: "Die auskömmliche Finanzierung der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) wird bis mindestens 2029 sichergestellt." heißt es im Infopapier.
Die für die Umsetzung erforderliche Gesetze sollen bis Ostern erarbeitet werden und noch vor dem 01.07.2026 in Kraft treten. Eine ausführliche Zusammenfassung der neuen Regularien finden Sie beim Ökozentrum NRW.
Quelle: DEN e.V.