Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude. Erhöhung der BAFA Zuschüsse zum 01.02.2020



Förderung für Energieberatungen für Wohngebäude. Erhöhung der BAFA Zuschüsse zum 01.02.2020

­­­Zum 01.02.2020 tritt die „Richtlinie für die Bundesförderung (BAFA) für Energieberatungen von Wohngebäuden (Vor-Ort-Beratung, individueller Sanierungsfahrplan)“ in einer überarbeiteten Fassung in Kraft.
 
Dies sind die wesentlichen Änderungen und verbesserten Förderkonditionen:

  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernimmt nun 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch höchstens
  • 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und
  • 1.700 Euro für Wohngebäude mit mehr als drei Wohneinheiten.
  • Der Bauantrag bzw. die Bauanzeige für das Beratungsobjekt muss mindestens zehn Jahre zurückliegen. Stichtag ist dann der 01.02.2010 oder älter.
  • Ist Beratungsempfänger ein Unternehmen, so handelt es sich bei der Beratungsförderung um eine De-minimis-Beihilfe. Das beratene Unternehmen hat daher gegenüber dem BAFA eine De-minimis-Erklärung abzugeben und erhält im Falle der Förderung eine De-minimis-Bescheinigung.

Wichtige Hinweise:

  • Für ab dem 01. Februar gestellte Anträge können Zuwendungsbescheide aus verwaltungsinternen Gründen erst ab dem 10. März erteilt werden.
  • Mit der Durchführung der Energieberatung darf jedoch bereits ab Antragstellung begonnen werden (ein früherer Vertragsschluss ist mit Vorbehaltsklausel – wie bisher – zulässig).

Diese Änderungen gelten für Anträge, die ab dem 01.02.2020 im BAFA eingehen.

Das PLANUNGSTEAM bauen+energie gibt Ihnen die verbesserten Förderkonditionen weiter und kann nun die hochwertige BAFA-geförderte Vor-Ort-Energieberatung noch preiswerter offerieren.

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