Förderung der Energieberatung gestoppt - BEG über iSFP-Bonus mit betroffen
Förderung der Energieberatung gestoppt - BEG über iSFP-Bonus mit betroffen
Auf der Seite energiewechsel.de des Bundes wurde heute ein Hinweis veröffentlicht, dass in folgenden Förderprogrammen vorübergehend keine neuen Zusagen erfolgen können:
- Förderprogramme zur Energieberatung (EBN und EBW),
- Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) und
- Energieeffizienz in der Wirtschaft (EEW).
"Maßnahmen zu bereits erfolgten Förderzusagen können weiterverfolgt werden. Ausgenommen von der Sperre ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier können im Jahr 2023 weiterhin Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Bereits zugesagte Förderdarlehen und Investitionszuschüsse sind nicht betroffen und können wie geplant fortgeführt werden."
Nach Auskunft des Energieberatendenverband GIH kann ein BEG-Antrag MIT iSFP-Bonusderzeit nur dann gestellt werden, wenn ein iSFP schon bewilligt vorliegt. Alle beantragten, aber noch nicht bewilligten iSFP werden derzeit NICHT beschieden und verweilen weiter in der Warteschlange, bis die Haushaltssperre aufgehoben wird. Es ist nicht zu erwarten, dass dies in wenigen Tagen der Fall sein wird.
Quelle: Öko-Zentrum