Die Neuausrichtung der Neubau-Förderung soll in 3 Schritten erfolgen.



Schrittweise Anpassung der Förderung für Neubauten im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich.

Die Neuausrichtung der Neubau-Förderung soll in drei Schritten erfolgen.

Schritt 1 ist der ab dem 20.04.2022 erfolgende Neustart der EH -40 Neubauförderung. Das Programm EH 40 ist auf eine Milliarde gedeckelt. Die Förderkonditionen werden angepasst. Vor allem werden die Fördersätze halbiert, damit angesichts des begrenzten Fördervolumens, möglichst viele Antragsteller eine Förderung erhalten können. Es ist dennoch davon auszugehen, dass die Mittel sehr schnell ausgeschöpft werden.

In einem zweiten Schritt wird - im Fall der Ausschöpfung des Budgets für dieses Jahr – die Neubauförderung im Programm EH 40-Nachhaltigkeit ( EH 40-NH) nahtlos mit anspruchsvolleren Konditionen fortgeführt. Das Programm EH 40-Nachhaltigkeit ermöglicht eine Neubauförderung nur noch in Kombination mit dem Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen ( QNG ). Dieses Programm in Stufe 2 soll bis zum 31.12.2022 gelten. Das QNG Siegel ist bereits seit Mitte 2021 optionaler Teil der BEG -Förderung (Bonus im Rahmen der sog. „Nachhaltigkeitsklasse“ der BEG ) und wird in der zweiten Stufe dann verpflichtend. Damit wird ein Signal für die Neuausrichtung auf nachhaltiges Bauen gesetzt.

Als dritter und finaler Schritt ist dann ab Januar 2023 ein neues umfassendes Programm mit dem Titel „Klimafreundliches Bauen“ vorgesehen. Dieses Programm entwickelt das Qualitätssiegel für nachhaltiges Bauen weiter und wird insbesondere die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude noch stärker in den Fokus stellen. Die genaue Justierung des Programmes wird noch erarbeitet.

Quelle: BMWK