Energieberatung



Beraten

Vor-Ort-Energieberatung / iSFP

Die Energieberatung vor Ort (Vor-Ort-Beratung) mit Erstellugn eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) kann in Anspruch genommen werden von:

  • natürliche Personen (Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden), Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs,
  • juristische Personen und sonstige Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Die VOB umfasst u.a. folgende Leistungen:

  • Vor-Ort-Termin und Bestandsaufnahme des Objektes
  • Feststellung des Ist-Zustandes durch Auswertung und Berechnung der Daten
  • Erarbeitung eines individuellen Maßnahmenkataloges
  • Berechnung und Bewertung der Wirtschaftlichkeit inklusive Amortisationszeit
  • Darstellung und Erläuterung möglicher Fördermaßnahmen durch KfW und/oder BAFA
  • Erstellung eines Beratungsberichts in verständlicher Form
  • z.B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Abschlussgespräch mit Erläuterung des Beratungsberichts

Energieberatung 'Vor-Ort' ist durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) förderfähig (derzeit 80 % der Kosten) 

--> Die BAFA Vorort-Beratung darf nur durch einen von dem BAFA zugelassenen Sachverständigen durchgeführt werden.


Energieberatung im Mittelstand (KMU)

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland, die

  • weniger als 250 Personen beschäftigen und
  • einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben.


Nicht antragsberechtigt sind jedoch insbesondere Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird sowie Unternehmen, die im laufenden oder im vergangenen Kalenderjahr einen Antrag nach den §§ 63 ff. EEG (Besondere Ausgleichsregelung) gestellt haben.

Zur Ermittlung der Mitarbeiterzahl, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme siehe den Leitfaden der EU zur KMU Definition.

Art und Höhe der Förderungen:

  • Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten über 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 8.000 Euro.
  • Für Unternehmen mit jährlichen Energiekosten von maximal 10.000 Euro, beträgt die Zuwendung 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten einschließlich einer eventuell in Anspruch genommenen Umsetzungsberatung, jedoch maximal 1.200 Euro.

Wir freuen uns auf Ihre Verbindungsaufnahme und erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.


Energieberatung für Baudenkmale

Seit 2012 gibt es Energieberater, die sich für die Arbeit mit denkmalgeschützter Bausubstanz besonders qualifiziert haben. Einen solchen „Energieberater für Baudenkmale“ finden Sie auf der Bundesliste der Energieexperten: www.energie-effizienz-experten.de.

Gerne können Sie uns als zertifizierte Energieberater gem. WTA für Wohn- und Nichtwohngebäude Denkmal und besonders erhaltenswerte Bausubstanz auch direkt über unser Kontaktformular anfragen.

Nähere Informationen zu einem möglichen Projektablauf finden Sie unter weitere Informationen.

Meilensteine Projektablauf Baudenkmal

Hinweis:  Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per Mail an info(at)planungsteam-bauen.de widerrufen.