Die Vor-Ort-Beratung der BAFA (VOB) wurde novelliert



Die wichtigsten Punkte der neuen BAFA Vor-Ort-Beratung gültig seit 1. März 2015 - Eigentümer und WEGs profitieren von höheren Zuschüssen.

Die wichtigsten Punkte:

  •  Ab 1. März 2015 erhält der BAFA-Berater einen höheren Zuschuss für Energieberatungen. Die Zuwendung steigt auf bis zu 60 Prozent. Bei Ein- und Zweifamilienhäuser sind dies zukünftig maximal 800 Euro, ab drei Wohneinheiten max. 1.100 Euro.
  • Eine zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen wird mit bis zu 500 Euro gefördert.
  • Der Kunde kann wählen, ob der Beratungsbericht für eine Komplettsanierung (KfW-Effizienzhaus) oder für eine schrittweise Sanierung (Sanierungsfahrplan) erstellt wird.
  • Berater, die einen Handwerksbetrieb führen, daran beteiligt oder dort beschäftigt sind, dürfen weiterhin die VOB nicht durchführen.

Quelle: ESC-Newsletter BW, Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V