Die wichtigsten Punkte der neuen BAFA Vor-Ort-Beratung gültig seit 1. März 2015 - Eigentümer und WEGs profitieren von höheren Zuschüssen.
Die wichtigsten Punkte:
- Ab 1. März
2015 erhält der BAFA-Berater einen höheren Zuschuss für
Energieberatungen. Die Zuwendung steigt auf bis zu 60 Prozent. Bei Ein-
und Zweifamilienhäuser sind dies zukünftig maximal 800 Euro, ab drei
Wohneinheiten max. 1.100 Euro.
- Eine zusätzliche Erläuterung des
Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlungen oder
Beiratssitzungen wird mit bis zu 500 Euro gefördert.
- Der Kunde
kann wählen, ob der Beratungsbericht für eine Komplettsanierung
(KfW-Effizienzhaus) oder für eine schrittweise Sanierung
(Sanierungsfahrplan) erstellt wird.
- Berater, die einen
Handwerksbetrieb führen, daran beteiligt oder dort beschäftigt sind,
dürfen weiterhin die VOB nicht durchführen.
Quelle: ESC-Newsletter BW, Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V