Das KfW-Programm 295 „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ ist offen für Unternehmen aller Branchen und...
Energieeffizienz und Prozesswäre aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft, Kredit (Programm 295) und Zuschuss
Mit Start des neuen Jahres bieten die KfW und das Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – im Auftrag und aus Mitteln des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein neues
Förderprodukt für betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der
Energieeffizienz und zur Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen an. Das
neue Programm 295 löst das Ihnen bekannte Programm
KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294) ab. Über einen
zinsgünstigen Kredit kombiniert mit einem Tilgungszuschuss können
Unternehmen die Modernisierung ihrer Anlagen und /oder Prozesse
finanzieren. Darüber hinaus ersetzt das neue Förderprogramm die
BAFA-Programme für Querschnittstechnologien und für industrielle
Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien.
Das neue Programm
„Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der
Wirtschaft“ ist offen für Unternehmen aller Branchen und Größen und
bietet viel Spielraum bei der Finanzierung unterschiedlichster
Investitionsmaßnahmen. Diese können sowohl Neu- als auch
Erweiterungsinvestitionen umfassen.
Folgende betriebliche Investitionen (Neu- als auch
Erweiterungsinvestitionen) – geclustert in 4 Modulen –können im Rahmen
des Programms „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren
Energien in der Wirtschaft,“ gefördert werden:
• Modul 1: Querschnittstechnologien
• Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien
• Modul 3: Mess, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement Software
• Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Die Förderung unter Modul 4 ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben Hier sind insbesondere Sie als Energieberater gefragt; eine wichtige Fördervoraussetzung ist die Vorlage eines „Einsparkonzepts“. Ein beschreibbares PDF in Form eines verbindlichen Templates finden Sie hier: www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004396_F_295_Einsparkonzept.pdf oder dem entsprechenden Dokument auf der Webseite des BAFA.
Wie berechnet sich die Höhe des Tilgungszuschusses für Modul 4?
Der
Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30% (zuzüglich 10% für KMU) der
förderfähigen Kosten. Förderfähige Kosten sind die Investitionskosten
bzw. Investitionsmehrkosten (je nach gewählter Beihilferegelung) plus
der Nebenkosten von bis zu 30% der Investitionskosten. Es gilt ein
Höchstbetrag für den Tilgungszuschuss von 10 Millionen Euro.
Unterstützung beim Thema Beihilfe:
www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004398_Infoblatt_295_Investitionsmehrkosten.pdf oder dem entsprechendem Dokument auf der Webseite des BAFA.
Bitte beachten Sie: Der Tilgungszuschuss ist auf 500 EUR (700 EUR für
KMU) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 limitiert (= CO2-Förderdeckel).
Das heißt konkret: Die gemäß Einsparkonzept ermittelte jährliche
CO2-Einsparung (in Tonnen) (gegebenenfalls plus der CO2-Einsparung durch
beantragte Maßnahmen aus Modul 2) wird mit 500 EUR je Tonne CO2 (700
EUR je Tonne CO2 für KMU) multipliziert. Dieses Ergebnis bildet den
absoluten CO2-Förderdeckel für den Tilgungszuschuss. Das bedeutet: Es
kann Vorhaben geben, bei denen der CO2-Förderdeckel zur Anwendung kommt.
Der Tilgungszuschuss wird in diesen Fällen entsprechend reduziert.
Beispiel:
Ein großes Unternehmen plant eine neue effizientere Prozessstraße.
Die förderfähigen Kosten betragen 100.000 EUR. Die jährliche
CO2-Einsparung beträgt laut Einsparkonzept 30 Tonnen.
Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 30% von 100.000 EUR = 30.000 EUR
Der CO2-Förderdeckel beträgt 30 t CO2 * 500 EUR/t CO2 = 15.000 EUR
Das Unternehmen erhält somit einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15.000 EUR, da der CO2-Förderdeckel zur Anwendung kommt.
Was muss ich beachten, wenn mein Vorhaben Maßnahmen zur energetischen
Optimierung (Modul 4) und zur Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
(Modul 2) umfasst?
• Sie können die Förderung von Maßnahmen unter Modul 2 und Modul 4 gemeinsam beantragen.
• Wegen der unterschiedlichen Tilgungszuschusshöhen
o Modul 4: bis zu 30% der förderfähigen Kosten (zuzüglich 10% für KMU)
o Modul 2: bis zu 45% der förderfähigen Kosten (zuzüglich 10% für KMU).
werden für Modul 2 und 4 separate KfW-Zusagen ausgereicht.
•
Bei der Ermittlung des nur im Modul 4 geltenden CO2-Förderdeckels kann
die CO2 Einsparung aus Modul 2 bei der Berechnung der CO2-Einsparung
von Modul 4 angerechnet werden. Die Maßnahme(n) unter Modul 2 und die
daraus resultierende Energieeinsparung sind daher im Einsparkonzept
dazustellen.
Mein Vorhaben umfasst Maßnahmen unter den Modulen 1, 3 und 4 – Wie muss ich das bei der Antragstellung abbilden?
•
Sofern Maßnahmen gemäß Modul 1, wie Druckluftanlagen, elektrische
Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren etc. und/oder gemäß Modul 3 -
Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und
Energiemanagement-Software - Bestandteil eines komplexeren Vorhabens zur
energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen gemäß Modul 4
sind, so können alle Maßnahmen als ein Paket betrachtet, im
Einsparkonzept dargestellt und unter Modul 4 beantragt werden. In diesem
Fall würden Sie nur eine Kreditzusage erhalten. Alternativ können
Einzelmaßnahmen gemäß der Module 1 und 3 sowie energetischen
Optimierungsmaßnahmen gemäß Modul 4 separat in einem Antrag beantragt
werden. Ob hieraus eine oder mehrere Kreditzusagen resultieren, hängt
davon ab, ob bspw. unterschiedliche Laufzeiten und/oder unterschiedliche
Beihilferegime beantragt wurden.