Anpassung Merkblätter des BAFA für Energieberatung im Mittelstand und für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen...
Anpassung Merkblätter des BAFA für Energieberatung im
Mittelstand und für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen
und gemeinnützigen Organisationen
Die Merkblätter wurden vor dem
Hintergrund des Auslaufens der Richtlinie über die Förderung von
Beratungen zum Energiespar-Contracting Ende dieses Jahres sowie der
bereits ausgelaufenen Richtlinie über die Förderung von
Energiemanagementsystemen aktualisiert.
Durch die Anpassung der
Merkblätter soll auf den Umstand hingewiesen werden, dass etwaige
Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Contracting oder der
Einführung eines Energiemanagementsystems erbracht wurden, grundsätzlich
im Rahmen des Förderprogramms Energieberatung im Mittelstand sowie im
Förderprogramm Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und
gemeinnützigen Organisationen förderfähig sind. Die Einzelheiten können
Sie den beigefügten Merkblättern entnehmen.
Energieberatung im Mittelstand
Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen
Diese sind auch unter www.bafa.de abrufbar:
Energieberatung im Mittelstand
Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen
Quelle: Informationen zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes November 2018 (1) vom 21.11.2018