Anpassung Merkblätter des BAFA für Energieberatung im Mittelstand und für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen



Anpassung Merkblätter des BAFA für Energieberatung im Mittelstand und für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen...

Anpassung Merkblätter des BAFA für Energieberatung im Mittelstand und für Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen
Die Merkblätter wurden vor dem Hintergrund des Auslaufens der Richtlinie über die Förderung von Beratungen zum Energiespar-Contracting Ende dieses Jahres sowie der bereits ausgelaufenen Richtlinie über die Förderung von Energiemanagementsystemen aktualisiert.
Durch die Anpassung der Merkblätter soll auf den Umstand hingewiesen werden, dass etwaige Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit Contracting oder der Einführung eines Energiemanagementsystems erbracht wurden, grundsätzlich im Rahmen des Förderprogramms Energieberatung im Mittelstand sowie im Förderprogramm Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen förderfähig sind. Die Einzelheiten können Sie den beigefügten Merkblättern entnehmen.

Energieberatung im Mittelstand

Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen


Diese sind auch unter www.bafa.de abrufbar:

Energieberatung im Mittelstand

Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen und gemeinnützigen Organisationen

Quelle: Informationen zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes November 2018 (1) vom 21.11.2018